16.01.2019 Antrag: Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit

Antrag

Die Verwaltung prüft die Ermöglichung einer Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit: 

Begründung

In den Artikeln 22 und 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden das „Recht auf Soziale Sicherheit“ genannt und die „Würde und die freie Entwicklung der Persönlichkeit“. Artikel 25 hält das „Recht auf einen Lebensstandard“ fest, der „Gesundheit“, „Nahrung“, „Kleidung“ „Wohnung“, „ärztliche Versorgung“ und „notwendige soziale Leistungen“ gewährleistet. Ebenso garantiert das  deutsche Grundgesetz den Einzelnen das Grundrecht auf Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2).Durch Obdachlosigkeit sind diese Grundrechte in Gefahr, zusätzlich entsteht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Angesichts der dramatischen Situation auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis Dachau  und der Region München im Segment des preisgünstigen Wohnens wird es immer wichtiger, bestehende Mietverhältnisse zu erhalten und Obdachlosigkeit zu bekämpfen. Laut einer Studie des Instituts für Praxisforschung der evangelischen Hochschule Nürnberg sind Fachstellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit mit ihrer präventiven und aufsuchenden Arbeit nachweislich die richtige, auch ökonomisch effizienteste Antwort.

Aufgabenschwerpunkte einer solchen Fachstelle sind vor allem das

  1. Zusammenwirken von kommunaler Verwaltung, Landkreis und Gemeinden Wohnungswirtschaft, Privatvermietenden, Amtsgericht, Gerichtsvollziehenden, Jobcenter
  2. Errichtung eines Frühwarnsystems mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit und aufsuchenden Hilfen
  3. Maßnahmen bei Bekanntwerden von drohender Obdachlosigkeit durch Kontaktaufnahme und Information
  4. Nachsorge

Die Klärung der Zuständigkeit und Regelung der Finanzierung von Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit bleibt eine zentrale Aufgabe des Landkreises, auch wenn die eigentliche Notversorgung Aufgabe der Gemeinden ist. Das  Beispiel unseres Nachbarlandkreises Fürstenfeldbruck zeigt, wie sinnvoll die Arbeit einer Fachstelle ist, denn neben der Entstigmatisierung von Wohnungslosen und ihrer menschenwürdigen Unterbringung muss  vor allem die Prävention im Interesse auch des Landkreises Dachau sein.

Gez.Marese Hoffmann