20.03.2017 Antrag: Einrichtung eines Asyl- und Integrationsbeirates im Landkreis Dachau

Antrag: Einrichtung eines Asyl- und Integrationsbeirates um die Integration ausländischer Mitbürger/-innen im Landkreis von Anfang an nachhaltig zu begleiten und zu fördern

Beschreibung:

Der Landkreis Dachau richtet einen Beirat zu Asyl- und Integrationsfragen ein, um eine Plattform zu schaffen, damit Landkreis, Kommunen, die verschiedenen Träger ehrenamtlicher und sozialer Arbeit sowie die Vertreter der verschiedenen Bildungsträger im Landkreis

  • nachhaltige Konzepte für eine gelungene soziale, gesellschaftliche und berufliche Integration von zugewiesenen und zugezogenen Menschen mit Migrationshintergrund entwickeln können und für diesen Zweck
  • ihre Arbeit besser verzahnen können, damit eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit der Akteure auf diesem Gebiet gefördert wird,
  • sowie einen Raum erhalten, Forderungen und Standpunkte mit und gegenüber Vertretern aus Politik und Kommunen zu diskutieren und zu benennen.

Dies ist unter anderem wichtig, um Frustration auf allen Seiten vorzubeugen, Synergieeffekte zu nutzen und die Motivation der Ehrenamtlichen zu erhalten und zu stärken.

Der Beirat soll kein Ausschuss des Kreistages sein, sondern ein nicht-öffentlich tagendes Gremium, das der gemeinsamen Problembeschreibung und Lösungsfindung sowie Konfliktvermittlung dient. Dabei soll es weniger um Absprachen des operativen Geschäftes gehen, sondern vor allem um einen allgemeinen Raum des Austausches und der politischen Willensbildung in grundsätzlichen Fragen der Integration. Die Nicht-Öffentlichkeit ist notwendig, damit Probleme offen behandelt werden können und pragmatisch nach Lösungen gesucht werden kann.

Der Beirat soll bestehen aus

  • Vertretungen der politischen Institutionen. Dazu gehören:
  • jeweils ein/e Vertreter/in der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften (aktuell sechs)
  • dem Landrat als Vertreter des Landkreises und Landratsamtes
  • dem Bürgermeister-Obmann als Vertreter der Bürgermeister/-innen oder im Verhinderungsfall ein von ihm beauftragter Vertreter
  • Vertreter der Bildungsträger im Landkreis, die in besonderem Maße mit Aufgaben der Integration betraut sind. Dazu gehören:
  • zwei  Vertreter/-innen der Schulen, dabei ein/e Vertreter/-in der Berufsschule und stellvertretend für andere Schulformen ein/e Vertreter/-in einer Schule, welche in besonderem Maße mit Integration betraut ist (z.B. durch Integrationsklassen etc.)
  • zwei Vertreter/-innen der im Landkreis ansässigen außerschulischen Bildung (wie BFZ oder VHS)
  • vier Vertreter/-innen der Helferkreise.

Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sollen von Beginn an in die Arbeit des Integrationsbeirates eingebunden sein. Daher ist es eine seiner ersten Aufgaben, ein Verfahren zu finden, durch das Vertreter/-innen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund als stimmberechtigte Mitglieder in den Integrationsbeirat entsendet werden können. Dazu muss u.a. geklärt werden, wie Vertreter/-innen dieser Gruppe demokratisch legitimiert werden können. Alle Bürger/-innen, insbesondere Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, können sich jederzeit in Fragen der Integration an den Beirat wenden. Der Beirat verpflichtet sich, an ihn herangetragene Probleme und Themen anzuhören und zu behandeln. Dafür räumt er den Betroffenen gegebenenfalls Anhörungs- und Rederecht im Beirat ein. Dies gilt insbesondere solange, bis ein Verfahren zur dauerhaften Einbeziehung von Vertretern der Betroffenengruppe gefunden ist.

Neben diesen festen, stimmberechtigten Mitgliedern/-innen können weitere relevante Personen und Fachdienste, die in besonderem Maße mit Aufgaben der Integration betraut sind (insbesondere Fachvertreter der Ausländerbehörde, dem Sozialamt, der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter, der Asylsozial- und Migrationsberatung) sowie Mitarbeiter/-innen des Landratsamtes, die im Rahmen ihrer Tätigkeit „federführend“ mit Integration beschäftigt sind (KoBE, Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte, etc.), zu den Sitzungen nach Bedarf eingeladen werden. Sie sollen ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen.

Die Sitzungsorganisation übernimmt die Asylkoordination. Die Tagesordnungspunkte werden von den beteiligten Mitgliedern/-innen eingebracht. Der Beirat tagt mindestens vierteljährlich.

Das Gremium wählt aus seiner Mitte eine/n Sprecher/in, der den Beirat nach außen vertritt und die Sitzungsleitung übernimmt.

Der Beirat verfügt über ein Antragsrecht. D.h. mit einfacher Mehrheit beschlossene Anträge müssen in den entsprechenden Kreisgremien behandelt werden.

Begründung:

Die Integration von Menschen mit Migrations- und besonders von solchen mit Fluchthintergrund wird in den kommenden Jahren eine zentrale Aufgabe bleiben. Um die Rahmenbedingungen für die Integration dieser Menschen optimal gestalten und somit eine nachhaltige Integration fördern zu können, ist ein Austausch über vorhandene Schwierigkeiten, Herausforderungen und auch Möglichkeiten zwischen den politischen Entscheidungsträgern, den Ehrenamtlichen aus Helferkreisen, den im Bereich Bildung und Schule tätigen Organisationen sowie den Betroffenen selbst unerlässlich.

Nicht zuletzt gilt es das Potential der zugewanderten Menschen zu erkennen und zu nutzen, um ihnen ein selbstbestimmtes und von staatlichen Transferleistungen unabhängiges Leben zu ermöglichen. Dazu müssen die Herausforderungen und Probleme der Integration klar erkannt und benannt werden. Schließlich sollen zielgerichtete und hinreichende Maßnahmen zur Behebung von Integrationsbarrieren getroffen werden. Hierfür ist der Austausch zwischen den unterschiedlichen relevanten Handlungs-/Berufsfeldern unerlässlich.

Der vorliegende Antrag geht unter anderem auf die Anregung der Asylhelferkreise im Landkreis Dachau zurück und ist mit den Helferkreisen abgestimmt.

Gez. Kreisrätin Marese Hoffmann (Grüne), Kreisrat Harald Dirlenbach (SPD), Kreisrat Georg Weigl (ÖDP)