Kompensation der Landkreise für den Mangel an staatlichem Personal in den Landratsämtern

Neues aus dem Landtag von Andi Birzele

Derzeit verschlechtert sich die finanzielle Lage der Kommunen immer mehr. Die zu bewältigenden Aufgaben nehmen zu, wodurch natürlich auch die damit verbundenen Kosten steigen. Das Resultat: immer mehr Kommunen fehlt Geld! In diesem Zuge werden dann zuerst freiwillige, aber dennoch notwendige Aufgaben gestrichen. Und gleichzeitig steigt die Kreisumlage, die die Kommunen abführen, um ihren Landkreis zu finanzieren.

Auch wenn beim Thema Finanzausstattung gerne nach Berlin verwiesen wird, ist der Freistaat Bayern hierbei rechtlich und tatsächlich in der Verantwortung.

Die Landratsämter erfüllen seit Jahren staatliche Aufgaben beispielsweise in den staatlichen Bauämtern oder Unteren Naturschutzbehörden im zunehmenden Maße auch mit kommunalen Mitteln. Der Grund dafür ist, dass staatliche Stellen in den Landratsämtern fehlen bzw. diese nicht in ausreichendem Maße nachbesetzt werden. Durch diese Versäumnisse des Freistaates sind die Landratsämter als kommunale Selbstverwaltungsbehörden gezwungen, mit eigenem kommunalem Personal in Vorleistung zu gehen. Dadurch entstehen den Landkreisen Defizite in Millionenhöhe.

Der Landkreis Fürstenfeldbruck verzeichnet hierdurch einen Verlust von ca. 12 Millionen Euro im Jahr. Das bedeutet, dass unsere eigentlichen Aufgaben immer öfter liegen bleiben. Wenn also die Kreisstraße nicht repariert wird, wenn beim Erweiterungsbau eines Gymnasiums oder bei der Baudenkmalpflege gespart werden muss, verdanken wir das auch der CSU/Freie Wähler-Staatsregierung. Der Mangel an Personal in den staatlichen Landratsämtern hat auch zur Folge, dass dort Verwaltungsverfahren mehr Zeit in Anspruch nehmen und Bürger*innen und Unternehmen mitunter lange auf Entscheidungen der Behörden warten müssen. So kündigte das Landratsamt Fürstenfeldbruck im Februar 2024 an, dass es wegen Personalmangel zu längeren Wartezeiten und Bearbeitungszeiten kommen kann.

Die Unterdeckungen, welche sich von durchschnittlich rund 2 Millionen Euro pro Landratsamt im Jahr 2017 auf über 4,7 Millionen Euro im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben, führen sowohl zu Auswirkungen auf die Landkreise als auch auf die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen, insbesondere wenn die Kreisumlage steigt. Der Mangel an staatlichem Personal geht damit ebenso auf Kosten der Gemeinden, denen infolgedessen Geld für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehlt. KommunaleSchwimmbäder müssen schließen oder können nicht saniert werden, das Geld für die Finanzierung der Kita der Gemeinde reicht nicht mehr, im Bereich Integration wird gespart oder Umbaumaßnahmen bei der Feuerwehr müssen aufgeschoben werden.

Aus diesem Grund habe ich im Landtag einen Antrag gestellt, der eine Kompensation der Landkreise für den Mangel an staatlichem Personal in den Landratsämtern fordert. Konkret sollte der Landtag beschließen, dass die Staatsregierung ein Konzept vorzulegen hat, wie die Zusatzbelastung für die Landkreise, die ihnen durch den Mangel an staatlichem Personal in den Landratsämtern bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben entsteht, im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs – im Jahr 2025 – zu kompensieren ist.

Der Antrag wurde schlussendlich in meinem Ausschuss (für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport) mit den Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt. Begründung seitens der CSU war hierfür, dass mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits ein Paket für 2024 geschnürt worden ist. Zudem wurde darauf verwiesen, dass seit 2015 bereits neue Stellen in den Landratsämtern geschaffen wurden und bis 2028 weitere Stellen durch Mittel des Freistaats geplant sind.

Mein Fazit:

Hier muss noch mehr gehen! Das Problem wurde erkannt, die Umsetzung dauert aber deutlich zu lange. Die Landesregierung muss jetzt endlich Verantwortung übernehmen und aktiv werden. Die Kommunen brauchen dringend weitere Entlastungen für die stetig wachsenden Aufgaben.

Ich werde weiterhin auf die Thematik aufmerksam machen und für unsere Kommunen einstehen.

Ganz explizit werde ich dies bei meiner ersten Plenumsrede genau zu dieser Thematik am Mittwoch, den 17.07.2024 tun. Unter folgendem Link kann die 26. Plenarsitzung und meine Rede verfolgt werden: https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/livestreams/.

Euer

Andi Birzele