04.02.15 Antrag zur Prüfung der Einrichtung einer Kreismusikschule

Antrag

Der Landkreis prüfe die Möglichkeiten zur Einrichtung einer Kreismusikschule

Begründung

Wenige Teilnehmer, viel Talent titelte die SZ über die Dachauer Teilnehmer bei Jugend musiziert und stellt fest, es läge wohl auch daran, dass es im Landkreis keine kommunale Musikschule gibt. Der Landkreis Dachau, der sich als Bildungslandkreis versteht ist deshalb gefordert hier Abhilfe zu schaffen vor allem im Hinblick auf vergleichbare Bildungschancen. Aber auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollte auch Senioren im Rahmen lebenslangen Lernens Zugang zu eigenem Musizieren ermöglicht werden.

„Ein Drittel der bayerischen Bevölkerung hat keinen Zugang zu einer öffentlichen Musikschule. Nur wenn für jedes Kind, in Zukunft mehr und mehr ältere Menschen, in zumutbarer Entfernung und ohne unangemessene Wartezeit ein bezahlbarer Musikschulplatz angeboten wird, entsteht Vergleichbarkeit der musikalischen Bildungschancen.“ (siehe VBSM)

Landrat Theo Zellner stellte deshalb fest: “Wir sind davon überzeugt, dass Lücken im regionalen Musikschulnetz nur dann geschlossen werden, wenn der Landkreis als Träger oder Partner mit erheblichem Gestaltungs- und Finanzierungsanteil Struktur und Organisation des Musikschulangebots mitbestimmen kann.“ ( Landrat Theo Zellner, Präsident des Bayerischen Landkreistags, zum Thema „Musikschule in der Fläche“ am 17.10.2008 in Hof)

Auch der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund beschließen ihre „Leitlinien und Hinweise“ zur Musikschule 2010 mit diesem Bekenntnis:

In der Überzeugung von der Richtigkeit dieses bildungs- wie auch kulturpolitischen Ansatzes legen die Städte, Kreise und Gemeinden – zuallererst zum Wohl und zur eindeutigen Orientierung ihrer Bürger und Bürgerinnen sowie deren Kinder – Wert darauf, dass von öffentlichen Musikschulen erreichte Qualitätsstandards (vor allem hinsichtlich pädagogisch ausgereifter Bildungsgänge) sachlicher Grund für Betrieb, Unterhalt oder öffentliche Förderung von Musikschulen durch die Kommunen und die Länder sein sollen. Privater Musikunterricht von Musiklehrerinnen und Musiklehrern, auch in privaten Instituten erteilt, hat eine ergänzende musikpädagogische Funktion. Er kann aber den kulturellen Bildungsauftrag der kommunalen Musikschulen nicht ersetzen.“ (Daten Stand 01.03.2014)

Ein Vielzahl von Modellen für Trägerschaft und Finanzierung stehen zur Auswahl, der Bildungslandkreis Dachau sollte sie prüfen und baldmöglichst eine befriedigende Lösung anstreben

Gez. Marese Hoffmann, Fraktionsvorsitzende