Mit modernen Heizungen zu klimafreundlicher Wärme

Bild von einem Heizungsthermosthat © Bild von ri auf Pixabay
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  • Der Gebäudebereich muss bis 2030 noch 152 Millionen Tonnen CO₂ einsparen, um die Klimaziele zu erreichen. Gebäude verursachen bis zu 40 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland.
  • Wir wollen, dass jede neue Heizung ab 2024 mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben wird und schaffen den Rahmen, dass Immobilieneigentümerinnen ihre fossilen Heizungsanlagen austauschen.
  • Der Einbau erneuerbarer Heizungen bewahrt Mieter*innen und Eigentümer*innen vor steigenden Energiekosten, schützt das Klima, stärkt Wirtschaft und Handwerk. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden wir das umsetzen.

Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, müssen wir in allen Bereichen dringend vorankommen. Gerade im Gebäudebereich ist noch viel tun. Dafür wollen wir ab 2024 erneuerbares Heizen und eine sozial gerechte Wärmewende endlich voranbringen, mit Klimaschutz, den sich jeder leisten kann.

Mit Änderungen im GEG werden wir verlässliche Regelungen für den Heizungsaustausch schaffen, die teure Fehlinvestitionen in fossile Energien verhindern. Der Einbau erneuerbarer Heizungen verringert die Abhängigkeit von fossilen Energien und schützt vor unvorhersehbaren Preissprüngen. Dabei erhalten Bürger*innen und Wirtschaft ausreichend Planungssicherheit.

In den jetzt bekannt gewordenen Plänen für die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sind unterschiedliche Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen. Dabei werden unterschiedliche Lösungen und Ansätze eröffnet, wie der Umstieg auf erneuerbare Wärme gelingen kann. 

Verschiedene Wege zum Ziel

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit erneuerbarer Wärme zu heizen. Wir geben den Eigentümer*innen die freie Wahl, wie sie die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbarer Energie erfüllen. Für den Neubau und Bestandsgebäude können beispielsweise Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz oder Stromdirektheizungen zu Einsatz kommen. In Bestandsgebäuden sind zusätzlich noch Hybridheizungen, Biomasseheizungen oder Gasheizungen, die nachweislich erneuerbare Gase nutzen, möglich.

Die im Koalitionsausschuss beschlossene Anforderung, Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme zu betreiben, gilt ausschließlich für den Einbau neuer Heizungen. Für bestehende Gebäude ist gewährleistet, dass auch so genannte Hybridheizungen eingebaut werden können. Hybridheizungen bestehen beispielsweise aus einer Wärmepumpe, die allein nicht für die Deckung des Heizbedarfs im Winter ausreicht, und mit einer Öl- oder Gasheizung ergänzt wird. Die Öl- oder Gasheizung springt dann nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung ein.

Auch Gasheizungen können genutzt werden, wenn diese nachweislich 65 Prozent erneuerbare Gase, wie nachhaltiges Biomethan, biogenes Flüssiggas oder grüner Wasserstoff, für die Wärmeversorgung nutzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit erneuerbarer Wärme zu heizen, Eigentümer*innen haben freie Wahl, wie sie die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbarer Energie erfüllen.

Pragmatische Übergangslösungen und -fristen

Wir gestalten die Wärmewende sozial. Ein Baustein hierfür ist Planbarkeit und Verlässlichkeit. Funktionierende Heizungen im Bestand können natürlich weiter betrieben und repariert werden, die bereits geltende Regelung für eine Austauschpflicht von 30 Jahren nach Inbetriebnahme bleibt bestehen. Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern müssen überhaupt erst ab 2031 ihre Wärmeversorgung umstellen.

Wenn eine Gas- oder Ölheizung nicht mehr repariert werden kann, besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren. Zunächst kann also wieder eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden, die erst nach der Übergangsfrist ausgetauscht werden muss. Bei einem Umstieg von Gasetagenheizungen auf zentrale Heizungslösungen besteht eine Übergangsfrist von sieben Jahren. Bei einem Wechsel von zentralen Öl- oder Gasheizungen sowie Gasetagenheizungen auf Fernwärme besteht eine Übergangsfrist von fünf Jahren.

Mit diesen pragmatischen Übergangslösungen und Übergangsfristen wird Planungs- und Investitionssicherheit für den Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung gesichert, Überforderungen werden vermieden.

Härtefallregelungen und Mieterschutz

Die soziale Wärmewende sieht Härtefallregelungen für Immobilienbesitzer*innen und Schutzklauseln für Mieter*innen vor. In bestimmten Fällen können Eigentümer*innen sogar komplett von der Pflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird. Mieter*innen werden vor hohen Betriebskosten (etwa bei mit Biogas betriebenen Gasheizungen oder einer Biomasseheizung) geschützt. 

So sollen Vermieter*innen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Kosten für Biomethan nur in Höhe des Grundversorgertarifs Gas an die Mieter*innen weitergegeben dürfen. Bei Heizungen mit Pellets oder fester Biomasse soll der Referenzpreis für Festbrennstoffe entscheidend sein.

Förderprogramme für soziale Abfederung

Ein weiterer Baustein ist die soziale Abfederung durch Förderprogramme. Dafür greifen wir den Immobilienbesitzer*innen mit gezielter finanzieller Unterstützung und klaren, planungssicheren Ausgestaltungsmöglichkeiten unter die Arme. Für den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen etwa steht allein 2023 ein Fördervolumen von 13 Milliarden Euro zur Verfügung. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird diese Maßnahme mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert. 

Alternativ haben wir die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung auf den Weg gebracht. Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie die Erneuerung von Heizungsanlagen selbstgenutzter Wohnimmobilien.

Wärmewende und Energieeffizienz zusammen denken

Die Wärmewende gelingt nur, wenn wir die Energieeffizienz unserer Gebäude mitdenken. Dafür wollen wir mit der nächsten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes für noch energieeffizientere Neubauten mit dem Standard Effizienzhaus 40 sorgen und auf die Einsparung von Treibhausgasen ausrichten.

Wichtiger noch sind Bestandsgebäude, weil bei denen der Energieverbrauch durch Sanierung stark gesenkt und somit Energie eingespart werden kann. Aktuell wird die Europäische Gebäuderichtlinie neu ausgestaltet, die EU plant, dass alle Mitgliedsstaaten Mindestenergieeffizienz-Standards für den Gebäudebestand einführen.

So wird ein Anreiz gesetzt, in den kommenden Jahren unsere am wenigsten energieeffizienten Gebäude schrittweise zu sanieren. Die rechtlichen Grundlagen hierfür werden mit der großen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum Ende des Jahres gelegt.