Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer entscheidet bei schweren Erkrankungen über lebenserhaltende Maßnahmen, wenn der Patient selbst sich dazu nicht mehr äußern kann? Wer bestimmt, ob Sie in ein Pflegeheim verlegt werden, wenn Sie verwirrt und hilfebedürftig sind? Und wer kümmert sich um Ihre Geldangelegenheiten, wenn Sie geschäftsunfähig geworden sind? Der Ehepartner oder ein enger Verwandter kann diese Aufgaben nur wahrnehmen, wenn Sie ihn rechtzeitig per Vorsorgevollmacht als Betreuer festgelegt haben. Andernfalls ernennt das Gericht einen Betreuer – das kann eine Ihnen völlig unbekannte Person sein, zum Beispiel ein Berufsbetreuer.

Was ist der Unterschied zwischen der Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung? Worauf muss man beim Ausfüllen, Beglaubigen und Hinterlegen der Formulare achten? Und was hat es mit der neuen „Notvertretungsrecht für Ehegatten“ auf sich? Darüber informiert der Münchner Rechtsanwalt Thorsten Siefarth, ein Pflegerecht-Spezialist, am Montag, 22. Mai 2023, ab 19.00 Uhr im Pfarrheim Röhrmoos am Kirchplatz. Im Anschluss an eine Einführung beantwortet er Fragen aus dem Publikum. Der Eintritt ist frei. Veranstalter ist der Röhrmooser Ortsverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.