04.03.2019 Antrag zur Sicherheit der Trinkwasserversorgung

Zur Frage der Sicherheit der Trinkwasserversorgung im Zusammenhang mit Bewässerungsbrunnen im Landkreis Dachau hat die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen einen Antrag gestellt, den Landrat Löwl / die Landkreisverwaltung umgehend bearbeitet und beantwortet hat.

Der Antragstext folgt unten, die Antwort von Landrat Löwl ist öffentlich im Bürgerdialog der Webseite des Landratsamtes zu finden.


Antragstext:

Die Verwaltung prüft die Sicherheit der Trinkwasserversorgung im Zusammenhang mit Bewässerungsbrunnen im Landkreis Dachau

Durch den Klimawandel zeichnen sich im LK Dachau zunehmende Trockenperioden mit erhöhtem Bewässerungsbedarf der landwirtschaftlichen Nutzung ab, wodurch Interessenkonflikte zur gesicherten Trinkwasserversorgung der Wachstumsregion entstehen. Insbesondere das Grundwasser dient den Wasserversorgern im Landkreis Dachau als Reservoir zur Trinkwasserversorgung und dieses wertvolle Gut zu schützen ist Aufgabe der zuständigen Behörden und Kreisgremien. 

Da die Kreisverwaltungsbehörde über Genehmigung und Verfahren zu Bewässerungsbrunnen entscheidet, beantragt die grüne Kreistagsfraktion. eine entsprechende Berichterstattung im Kreistag um den Status, die fachlichen Maßnahmen und das Vorgehen zum Interessensausgleich beurteilen zu können. Dabei sollten insbesondere folgenden Fragen beantwortet werden:

  • wieviele angezeigte und genehmigte Bewässerungsbrunnen, insbesondere mit Zugang zum Tiefengrundwasser (2. Schicht) existieren bereits im Landkreis
  • auf welcher fachlichen Grundlage werden Brunnenbohrungen genehmigt, die Trinkwasserversorgung langfristig sichergestellt
  • durch welche Massnahmen / Auflagen wird der Eintrag von Verunreinigungen in das Grundwasser verhindert und die Qualität des Grundwassers / Trinkwasserqualität sichergestellt
  • wie wird bei angezeigten Brunnenbohrungen die Genehmigungsfreiheit sichergestellt oder kontrolliert. Auf welcher Basis werden Nachgenehmigungen erteilt, sind die Wasserversorger mit eingebunden  
  • mit welchen Massnahmen werden die Anforderungen der Landwirtschaft und der Trinkwasserversorgung aufeinander abgestimmt z.B. fachliche Gutachten zur Bewertung der Neubildungsrate des Grundwassers

Begründung:

Der Landkreis Dachau hat Konzentrationsflächen bewässerungswürdiger Kulturen. Dabei sind es vor allem die Kulturarten selbst, die über ihren spezifischen Wasserbedarf den Anspruch nach einer zusätzlichen Bewässerung hervorrufen, insbesondere bei überdurchschnittlich langen Trockenperioden. (Quelle: LfU, Landesamt für Umwelt Bayern)

Wie das Jahr 2018 eindringlich gezeigt hat, ist auch der Landkreis Dachau zunehmend von Trockenperioden – hervorgerufen durch den Klimawandel – betroffen und die Notwendigkeit einer zusätzlichen Bewässerung steigt.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist bei der Errichtung neuer Bewässerungsanlagen in erster Linie eine Versorgung aus Oberflächengewässern oder mit gespeichertem Niederschlagswasser anzustreben. Ist dies nicht möglich kann der Bewässerungsbedarf aus dem oberflächennahen Grundwasser gedeckt werden. 

Da Grundwasser vorrangig für höherwertige Zwecke, wie vor allem der Trinkwasserversorgung, vorzuhalten ist, entsteht zunehmend ein Interessenskonflikt.

Unter bestimmten Bedingungen sind Förderung von Grundwasser in geringen Mengen aus dem ersten ungespannten Grundwasserstockwerk für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus erlaubnisfrei und sind der Kreisverwaltungsbehörde nur anzuzeigen.  

Bei Bohrungen die von diesen Bedingungen abweichen – es somit zu nachteiligen Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit kommen kann – müssen beantragt werden und die Kreisverwaltungsbehörde entscheidet über das durch zuführende Verfahren.

Damit ist der Landkreis für die langfristige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung seiner Bevölkerung und den Interessensausgleich mit der landwirtschaftlichen Nutzung zuständig.

Nach Gesprächen mit Wasserversorgern z.B. Altogruppe deutet sich jetzt schon ein Nachlassen der Neubildungsrate an, umso wichtiger erscheint es im Interesse aller BürgerInnen sich der Problematik zu stellen

Gez. Marese Hoffmann Fraktionssprecherin