06.12.2018 Antrag: Klärschlammmanagement mit Phosphorrecycling bei der GFA

Antrag: 

Landrat Löwl bringt im Verwaltungsrat der GFA  das Thema Klärschlammmanagement mit Phosphorrecycling zur Sprache und die Verwaltung prüft die Möglichkeiten der Beteiligung des Landkreises und der Gemeinden trotz der nur bedingten Zuständigkeit des Landkreises.

Begründung

Jährlich werden nach Angaben des BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe)  rund 40 Millionen Tonnen Phosphat eingesetzt, davon 90% in der Landwirtschaft. Europa besitzt keine eigenen Vorkommen und nur Russland erfüllt zur Zeit noch die strengen Vorgaben der EU. Deutschland ist damit abhängig von wenigen Lieferanten und extremen Preisentwicklungen. Phosphor ist eine endliche Ressource und nicht synthetisch herstellbar, aber lässt sich unendlich oft recyceln. 

In den kommenden Jahren müssen aufgrund der neuen Klärschlammverordnung die bereits entwickelten Verfahren zur Phosphorrückgewinnung zur Marktreife gebracht werden. Deshalb gilt für die Rückgewinnungspflicht eine Übergangsfrist von ca 12 Jahren. Nach Aussagen von Dr. König wäre die GFA bereit und imstande hier tätig zu werden, wenn dies von der Politik gewünscht und unterstützt wird. Monoverbrennung wäre grundsätzlich möglich, zur weiteren Planung wären jedoch Absichtserklärungen seitens der Politik notwendig. Es muss auch im Interesse des Landkreises sein eines der wichtigsten Elemente der Erde in einen Kreislauf zu führen, um mit der Phosphorrückgewinnung der Endlichkeit der Ressource vorzubeugen.

Gez. Marese Hoffmann