Jahressteuergesetz

Steuer

Zur heutigen Annahme des Jahressteuergesetzes 2022 im Bundesrat erklärt Beate Walter-Rosenheimer MdB:

„Angesichts der Energie- und Wirtschaftskrise hat die Ampelkoalition große Entlastungspakete für Bürger*innen und Unternehmen geschnürt, damit alle gut gesichert über den Winter kommen. Einige der Entlastungsmaßnahmen sind im Jahressteuergesetz 2022 gebündelt und treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Zu den Entlastungen gehören höhere Freibeträge beim Homeoffice,  aber auch die deutliche Erleichterung bei Solarstrom vom eigenen Dach –  von der mehrwertsteuerfreien Installation der Anlage bis zur steuerfreien Stromeinspeisung bei Anlagen bis zu 30 Kilowatt.

Gerade Alleinerziehende sind besonders stark von den gestiegenen Preisen betroffen. Sie gehören zu den vulnerabelsten Gruppen in unserer Gesellschaft. Um ihnen gezielte Entlastung zu gewähren, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab dem Jahr 2023 auf 4.260 Euro angehoben.

Die Staatsregierung war bereit, dies durch eine Anrufung des Vermittlungsausschuss zu verzögern, nur um größere Steuerprivilegien für wenige reiche Erben von Villen oder Mietshäusern zu erreichen. Die bayerische Staatsregierung macht damit Politik gegen die Menschen in Bayern! Omas kleines Häuschen ins Schaufenster zu stellen, wenn in Wahrheit die Reichsten der Gesellschaft begünstigt werden sollen, ist schäbig. Die Ampel vollzieht ausschließlich die Vorgaben des Verfassungsgerichtes. Selbst genutzte Immobilien werden bei Vererbung weiterhin steuerfrei bleiben,  wenn sie weniger als 200 Quadratmeter Wohnfläche haben. Hier ändert sich überhaupt nichts. Die hohen Freibeträge von 400.000 Euro je Kind kommen zudem noch oben drauf.

Mit diesen Paketen zeigen wir erneut: Die Ampelregierung lässt die Bürger*innen nicht allein!“