14.10.2015 Anfrage zu Glyphosat haltigen Herbiziden im Landkreis

Anfrage

Werden im Landkreis glyphosathaltige Herbizide auf landkreiseigenen Flächen und zur „Pflege“ von Straßenrändern bzw. Pflasterritzen eingesetzt? Wird in der Beratung des Landkreises auf die Gefahren hingewiesen?

Die Verwaltung möge prüfen, ob und wie ein Verbot des Einsatzes solcher Substanzen auf landkreiseigenen Flächen erlassen werden kann.Das Verbot soll umgesetzt werden bzw. die Optionen für ein Verbot im Kreistag vorgestellt werden.

Begründung

Nachdem die internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Wirkstoff Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft hat, hat die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit(EFSA) die Bewertung über eine Verlängerung der mit 2015 auslaufenden Zulassung vorerst verschoben. Neuere Studien der Universität für Bodenkultur in Wien (Gaupp-Berghausen, M.M. Hofer, J.G.Galler Scientific Reports 5, 2015) zeigen darüber hinaus, dass der Einsatz glyphosatbasierter Herbizide z. B. Round up die positiven Effekte von Regenwürmern und der damit zusammenhängenden Ökosystemdienstleistungen für den Boden gefährden. Die erhöhten Nitrat- und Phosphatwerte im Boden sind vor allem deswegen brisant, als mit dem Klimawandel zunehmenden Starkregen zu einer vermehrten Auswaschung dieser Bodennährstoffe ins Grundwasser oder in benachbarte Oberflächengewässer führen können. Offensichtlich wurden bei der offiziellen Registrierung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ökologische Nebeneffekte nicht umfassend getestet. Völlig unklar ist auch, inwieweit Nichtzielorganismen auf wiederholte bzw. mehrjährige Herbizidanwendungen reagieren.

Die vorliegenden Studien sind Anlaß genug aus Gesundheitsvorsorge und aus ökologischen Gründen auf diese Mittel auf landkreiseigenen Flächen bzw. Straßenrändern und Pflasterritzen zu verzichten.

Gez. Marese Hoffmann